zur Erlangung und Verlängerung von Visa und Aufenthaltstiteln zum langfristigen Aufenthalt in Deutschland
von Terminen bei Behörden, Kammern, Institutionen und Beratungsstellen;
bei Einbürgerungsverfahren;
bei der Regelung des persönlichen Aufenthalts in Fragen des Schulbesuchs, des Spracherwerbs, des Umschreibens von Führerscheinen und der Anerkennung von Qualifikationen;
sowie bei weiteren Fragen des Lebens, Wohnens und Arbeitens in Deutschland.
Sämtliche rechtliche Fragen zu diesem Tätigkeitsbereich werden von der Rechtsanwaltskanzlei Stuth verantwortet.